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   BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81   

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https://dejure.org/1981,10843
BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81 (https://dejure.org/1981,10843)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1981 - 8 B 48.81 (https://dejure.org/1981,10843)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1981 - 8 B 48.81 (https://dejure.org/1981,10843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterschiedliche Beitragssätze bei technisch getrennten Entwässerungssystemen - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Leitungsmäßig getrennte Entwässerungssysteme als einheitliche Einrichtung - Ortsentwässerung als eine öffentliche Einrichtung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81
    Der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Denkgesetze betrifft Fehler in der materiellen Rechtsanwendung (vgl. Beschluß vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35).

    Im übrigen begründen nur denkgesetzlich ausgeschlossene Schlußfolgerungen, nicht dagegen solche Schlüsse einen Verstoß gegen die Denkgesetze, die allenfalls für nicht zwingend, nicht überzeugend oder unwahrscheinlich zu halten sind (vgl. Beschluß vom 2. September 1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81
    In dem Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG IV C 86.75 - BVerwGE 54, 225 (230, 231) [BVerwG 29.07.1977 - IV C 86/75]hat das Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht ausgeführt, bei der Festlegung von Einheitssätzen für die Kosten der Straßenentwässerung könne die Gemeinde wegen des funktionalen Zusammenhangs der Entwässerung auch auf das gesamte Entwässerungsnetz der Gemeinde abstellen, und zwar auch dann, wenn dieses aus mehreren technisch abgegrenzten Einzelsystemen bestehe.
  • BVerwG, 28.01.1976 - 7 B 1.76

    Überprüfbarkeit landesrechtlicher und ortsrechtlicher Vorschriften durch das

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81
    Der in Landesgesetzen enthaltene Begriff der "Vorteile", der eine Beitragspflicht begründet, gehört dem gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nichtrevisiblen Landesrecht an (vgl. z.B. Beschluß vom 28. Januar 1976 - BVerwG VII B 1.76 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 7) und ist jedenfalls insoweit ohne einen bundesrechtlichen Bezug, als es das Landesrecht - wie hier § 10 KAG in der Auslegung des Berufungsgerichts - ausschließt, im Fall technisch getrennter Entwässerungssysteme Beiträge aufgrund eines einheitlichen Abgabensatzes zu erheben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1975 - II A 203/74
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 48.81
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob die Gemeinde im Rahmen ihres Ermessens berechtigt ist, leitungsmäßig getrennte Entwässerungssysteme als einheitliche Einrichtung zu führen, wie das hier geschieht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ES: "Die Gemeinde betreibt die Ortsentwässerung als eine öffentliche Einrichtung"), und die Gemeinde deshalb berechtigt ist, die Entwässerungsbeiträge auf der Grundlage eines einheitlichen Abgabensatzes zu erheben (so z.B. OVG Münster, Urteil vom 17. November 1975 - II A 203/74 - KStZ 1976, 229 [230]) oder ob dies, wie das Berufungsgericht meint, rechtlich ausgeschlossen ist, richtet sich nach der Auslegung des Begriffs "öffentlicher Einrichtungen" des § 10 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 18. Februar 1964 (GBl. S. 71), hier in der Fassung des Gesetzes vom 26. November 1974 (GBl. S. 508) - KAG -, und könnte deshalb als Frage des Landesrechts in einem Revisionsverfahren nicht geprüft werden (vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO).
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